Wichtige Informationen zur Vollmachtenregelung im Hort

30. Mai 2018, Redakteur/in Hort

Liebe Eltern,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass es verbindliche Regelungen für Abholvollmachten, die Abholung und für das selbstständige Gehen der Kinder gibt. Bitte beachten Sie dringend die folgenden Punkte, da wir Ihr Kind sonst nicht entlassen dürfen!

Vollmachten sind immer schriftlich zu erteilen! Dies muss in Form eines separaten Zettels erfolgen. Telefonische Absprachen sind rechtlich nicht möglich!
Wir bitten darum, dass keine Vollmachten ins HA-Heft geschrieben werden, da die Vollmachten archiviert werden müssen und in der Einrichtung verbleiben.

Bei Abholung durch eine Person mit Dauervollmacht benötigen wir folgende Angaben:

den vollständigen Namen der Person auf der Dauervollmacht.
Abholberechtigte müssen immer ein Ausweisdokument mit
Lichtbild vorweisen können.
Änderungen sind bitte auf einem separaten Zettel mit dem
Hinweis Dauervollmacht, Datum und Unterschrift eines
Sorgeberechtigten zu versehen.

Bei Abholung durch eine Person mit kurzfristiger oder Tagesvollmacht benötigen wir:

den vollständigen Namen des Kindes,
den vollständigen Namen des Abholberechtigten,
immer ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild,
das Gültigkeitsdatum der Abholung und die Unterschrift eines,
Sorgeberechtigten.

Wenn Ihr Kind mit einer Dauervollmacht allein geht:

schicken wir es zu der auf der Dauervollmacht festgelegten Zeit
für diesbezügliche Änderungen (andere Zeit oder außerplanmäßige
Abholung) benötigen wir:
– ein Schriftstück mit Gültigkeitsdatum,
– den vollständigen Namen des Kindes,
– die konkrete Entlassungszeit,
– die Unterschrift eines Sorgeberechtigten.

Wenn Ihr Kind mit einer Tages- oder Wochenvollmacht allein geht:

Gültigkeitsdatum
vollständiger Name des Kindes
konkrete Entlassungszeit (Entlassungszeiten sind die Zeiten, zu
denen wir Ihr Kind schicken, nicht die Zeiten, zu denen Ihr Kind
die Haltestelle, den Flötenunterricht etc. erreicht haben soll)
es sind auch Entlassungszeiten ab einem bestimmten Zeitpunkt
möglich.
Vollmachten im Zusammenhang mit anderen Kindern (…mein
Kind geht mit Max Mustermann…) sind nicht zulässig und somit
ungültig.

Die von Ihnen gewünschten Entlassungszeiten bitten wir im Viertelstundentakt zu planen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter des Hortes.

Ihr Hortteam

Formulare zum Downloaden

Abholberechtigung – Dauervollmacht

Abholberechtigung – Tagesvollmacht

Alleingänger – Dauererlaubnis

Alleingänger – Tageserlaubnis