Hort
Hausaufgaben
Auszug aus der Benutzerregelung des Hortes: „Hausaufgaben liegen im Zuständigkeitsbereich der Schule (§20 Sächsische Schulordnung/Grundschule SOGS). Die Überprüfung des Inhaltes auf Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgt im Unterricht.
Die Kinder haben die Möglichkeit ihre Hausaufgaben freiwillig in der Einrichtung zu erledigen.
Montags bis mittwochs von 14 Uhr – 15 Uhr steht den Kindern eine externe Hausaufgabenbetreuungskraft zur Verfügung.
Donnerstags ist an unserer Schule der hausaufgabenfreie Tag.
Am Freitag erfolgt die Erledigung der HA über das Wochenende zu Hause.