Eltern

Elternrat

Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Elternrat der Erich-Zeigner-Schule.

Aufgabe des Elternrates ist die Wahrnehmung und die Artikulie-rung der Interessen der Eltern und unserer Kinder gegenüber der Schulleitung, der Hortleitung sowie gegenüber Dritten.

Die rechtliche Grundlage hierzu bildet die „Verordnung über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen“ des Freistaates Sachsen:

§ 47 (2)

Dem Elternrat obliegt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichts-behörden. Er hat gegenüber der Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht. Vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzl. Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichts-arbeit der Schule sind, ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Elternrat korrespondiert inhaltlich mit dem Förderverein der Erich-Zeigner-Schule.