Eltern

Elternmitwirkung

Die Schulmitwirkungsgesetze geben Eltern rechtlich abgesicherte Möglichkeiten mit anderen Eltern zusammen das Lehren und Lernen sowie die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder in der Schule zu beeinflussen.

§ 45 (1)

Die Eltern haben das Recht und die Aufgabe, an der schulischen Erziehung und Bildung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwor-tung von Eltern und Schule für die Erziehung und Bildung der Schüler erfordert ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit. Schule und Eltern unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung.

Mit der Teilnahme an schulischer Mitwirkung in den Gremien helfen wir den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu verwirklichen.