Eltern

Elternvertreter

Als Vertreter der Elternschaft einer Klasse sollte dieser in der Lage sein, sich über alle schulischen Belange der Klasse zu informieren und diese Informationen weiterzugeben. Elternvertreter und ihre Stellvertreter werden in der Regel für zwei Jahre gewählt.

Das Amt des Elternvertreters & des Stellvertreters ist ein Ehren-amt, das selbstverständlich auch Aufwand bedeutet. Der Eltern-vertreter bildet die Schnittstelle zwischen Eltern und Lehrkraft und umgekehrt. Er lädt in Absprache mit der Klassenleitung zu allen folgenden Elternabende des Schuljahres ein und ist nach der Lehrkraft ein erster Ansprechpartner für Anliegen der Eltern.

Zudem kommuniziert der Elternvertreter Fragen und Themen der Klasse in das Gremium des Elternrates, der sich mehrmals im Schuljahr trifft, und informiert die Klasse z. B. durch Weiterleitung von Protokollen über Themen und Beschlüsse. Der Elternvertreter vertritt die Interessen aller Eltern/Erziehungsberechtigter einer Klasse in den anderen schulischen Gremien, gegenüber der in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte, der Schulleitung und dem zuständigen Schulamt.

Mehr Informationen rund um die Eltervertretung finden Sie unter folgendem Link: http://www.bildung.sachsen.de/3361.htm