Hort
Unsere Hausordnung
Verantwortlichkeiten und Bereiche:
Erich-Zeigner-Schule: | Frau Petersohn und alle Erzieher; |
alle vom Hort genutzten Räume; | |
Bibliothek |
Die Gebäude der beiden Grundschulen sind Eigentum der Stadt Leipzig, welcher der Träger beider Einrichtungen ist.
Der Schulleiter übt im Auftrag der Stadt Leipzig das jeweilige Hausrecht aus.
Die Erich-Zeigner-Schule (Grundschule) der Stadt Leipzig wurde durch die Stadt Leipzig zur hausverwaltenden Schule bestimmt.
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schul-gebäude & auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§26 SächsSchulG) teilnehmen.
Festlegung vor und nach Unterrichtsschluss:
Gesprächswünsche der Eltern mit Erziehern, Lehrern oder der Schulleitung sind zur ausreichenden Kommunikation vorher abzusprechen.
Die Gänge und Treppen sind kein Tobeort.
Treppenhaus A ist grundsätzlich nur durch die Theaterwerkstatt, Musikwerkstatt und Kindertischlerei zu nutzen.
Die Horteinrichtungen sind für die Kinder in der Zeit zwischen 6.30 Uhr und 17.00 Uhr geöffnet.
Das Abholen der Hortkinder erfolgt mit einem Personalausweis und/oder schriftlicher Vollmacht.
Wenn etwas vermisst wird, bitte zuerst im Klassenzimmer und danach in der Garderobe (Hort) nachschauen.
Gefundene/verlorengegangene Sachen werden beim Schulhausmeister abgegeben/abgeholt.
Fundstücke werden ein halbes Jahr aufbewahrt.
Nach Unterrichtsschluss müssen alle Arbeitsmittel dafür im Ranzen sein und persönliche Dinge mitgenommen werden. Die Klassenräume sind am Nachmittag verschlossen.
Der Hausaufgabenraum ist montags bis mittwochs von
14.00 Uhr – 15.00 Uhr geöffnet.
In diesem Raum arbeiten wir ruhig und bekommen von den Erwachsenen Unterstützung.
Der Donnerstag ist hausaufgabenfrei.
Hausaufgaben, die freitags erteilt werden, sind zu Hause anzufertigen.
Ein ruhiges Verhalten beim Essen und das Reinigen der Tische sind für alle selbstverständlich.
Die Jacken hängen an der Garderobenleiste. Sollte noch Zeit der Hofpause zur Verfügung sein, gehen wir nach dem Essen auf den Hof.
Die Benutzung von privaten digitalen Endgeräten ist für Schüler auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Für die Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulgebäude und dem Schulhof sind wir alle verantwortlich.
Mit sämtlichen Gebrauchsgegenständen unserer Schule gehen wir achtsam um.
Die Toiletten und die Garderoben sind kein Spielplatz und werden sauber verlassen.
Auffallende Mängel sind umgehend im Sekretariat zu melden.
Bei mutwilliger Zerstörung werden die Eltern zu Ersatz verpflichtet.
Wenn wir uns im Schulhaus und auf dem Schulhof bewegen, tragen wir zu unserem Schutz unsere Schuhe an den Füßen.
Die Hofpause verbringen wir auf dem Hof. Beachte beim Spielen auf dem Schulhof die Schulhofordnung! Wichtig:
Wir betreten den Hof erst, wenn die aufsichtsführenden Lehrkräfte/Horterzieher anwesend sind!!!
Während der Hofpausen unterstützen die Streithelferinnen und Streithelfer das achtsame Miteinander der Kinder.
In der Hauspause beschäftigen wir uns im Klassenzimmer oder bewegen uns auf den Gängen.
Beschäftigungsmaterial finden wir im Klassenzimmer (Spiele, Bücher usw.).
Die Schule wird zur 1. Stunde um 7.30 Uhr geöffnet.
Der Frühhort schließt 7.40 Uhr die Schultür.
Somit verbleibt genügend Zeit, um sich auf den anstehenden Unterricht vorzubereiten.
Bei späterem Unterrichtsbeginn melden wir uns in der Aufteilungsklasse.
Die Hausordnung tritt ab 01.08.2024 in Kraft.